Allgemeine Geschäftsbedingungen
– im Folgenden Umbach-Engineering & Project Solutions benannt –
– für den Kunden – im Folgenden Auftraggeber genannt.
§ 1 Geltungsbereich
Rechtsbeziehungen
zwischen
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
und
dem
Auftraggeber
gestalten
sich
ausschließlich
nach
diesen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB).
Abweichungen
von
diesen
Geschäftsbedingungen
sind
nur
wirksam,
wenn
sie
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
schriftlich
bestätigt
werden.
Die
AGB
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
gelten
im
kaufmännischen
Verkehr
auch
für
alle
zukünftigen
Geschäftsbedingungen,
ohne
dass
sie
bei
jedem
weiteren
Vertragsschluss
erneut
vereinbart
werden.
Bestellungen
oder
Gegenbestätigungen
des
Auftraggebers
unter
Hinweis
auf
seine
Geschäfts-
oder
Einkaufsbedingungen
werden
von
vornherein
durch
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
widersprochen.
Diese
AGB
werden
wirksam
mit
der
Mandatserteilung
bzw.
der Auftragserteilung an Umbach-Engineering & Project Solutions. Ein Auftrag kann auch formloserteilt werden.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand
des
Auftrags
ist
die
vereinbarte,
im
Vertrag
bezeichnete
Projekttätigkeit,
nicht
die
Erzielung
eines
bestimmten
wirtschaftlichen
Erfolges
oder
die
Erstellung
von
Gutachten
oder
anderen
Werken.
Die
Leistungen
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
sind
erbracht,
wenn
die
erforderlichen
Analysen
und
Berichte
erstellt
und
gegenüber
dem
Auftraggeber
erläutert
sind.
Die
sich
daraus
ergebenden
Schlussfolgerungen
im
Besonderen
den
Beschluss
zur
Umsetzung
erarbeiteter
Maßnahmen
obliegen
alleinig
dem
Auftraggeber.
Soweit
nicht
anders
vereinbart,
kann
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
sich
zur
Auftragsausführung
sachverständiger
Unter-
auftragnehmer
bedienen,
wobei
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
dem
Auftraggeber
stets
unmittelbar
verpflichtet
bleibt.
Rechtliche
und
steuerliche
Beraterleistungen werden nicht erbracht.
§ 3 Leistungen
Die Leistungen von Umbach-Engineering & Project Solutions sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne §§ 611 ff BGB.
Leistungsschwerpunkte sind:
Projektmanagement,
Prozessanalyse
Logistikanalysen
Organisationsberatung
Strategische Ziele
Erstellung von Projektmanagementsystemen
Technische Beratung und Durchführung von technischen Dienstleistungen wie-
-Montage und Demontagearbeiten von mechanischen sowie elektrischen Bauteilen und Baugruppen
-Installation und Inbetriebnahme dieser Bauteile sowie Baugruppen
-Erstellung von technischen Zeichnungen, Plänen und Betriebsanleitungen
-Fehlersuche und Analyse von Systemen
Art
und
Umfang
der
Leistungen
sind
durch
die
individuellen
Merkmale
eines
jeden
Projektes
oder
Unternehmens
gekennzeichnet.
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
führt
alle
Arbeiten
mit
größter
Sorgfalt
und
stets
auf
die
individuelle
Situation
und
die
Bedürfnisse
des
Auftraggebers
bezogen
durch.
Maßgebend
bei
der
Erstellung
jeder
Leistungsbeschreibung sind der Umfang und inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Projektphase, die zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.
§ 4 Angebote und Preise
Angebote
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
sind
freibleibend.
Alle
Angaben
in
Angeboten
sind
nur
verbindlich,
wenn
dies
ausdrücklich
bestätigt
wird.
Die
angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§ 5 Unterbrechungen und Beendigung
Können
Leistungen
nicht
erbracht
werden,
weil
Störungen
im
Betrieb
des
Auftraggebers
auftreten,
ist
der
Auftraggeber
verpflichtet,
die
Störungen
sofort
zu
beseitigen.
Der
Auftraggeber
hat
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
vor
Auftreten
von
Störungen
rechtzeitig
zu
benachrichtigen,
damit
die
Koordination
und
Bearbeitung
anderer
Projekte nicht beeinträchtigt werden.
Eine
Beendigung
der
weiteren
Beauftragung
hat
bei
Kenntniserlangung
durch
den
Auftraggeber,
spätestens
jedoch
14
Tage
vor
Vertragsablauf
in
schriftlicher
Form
zu
erfolgen. Hiervon ebenfalls betroffen sind wiederkehrende Bestellungen, die eine entsprechende Beauftragung verlängern.
In diesem Fall ist Umbach-Engineering & Project Solutions mitzuteilen das keine weitere Bestellung erfolgen wird.
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
verpflichtet
sich
umgekehrt
dem
Auftraggeber
gegenüber,
spätestens
14
Tage
vor
Beendigung
der
Zusammenarbeit
eine
schriftliche Mitteilung zu schicken.
Hierdurch sollen für beide Parteien Ausfallzeiten und mögliche Schäden vermieden werden.
§ 6 Rechnung und Fälligkeit
Rechnungen
sind
grundsätzlich
14
Tage
/
ohne
Abzug
zur
Zahlung
fällig.
Andere
Regelungen
bedürfen
der
Schriftform
oder
einer
anderweitigen
Vereinbarung
innerhalb
eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und Umbach-Engineering & Project Solutions.
Der
Auftraggeber
verpflichtet
sich
offene
Honorare
oder
Rechnungen
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
auch
dann
zu
bezahlen,
wenn
sein
„individueller
subjektiver Gusto“ nicht befriedigt wurde.
§ 7 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
kommt
mit
Leistungen
in
Verzug,
wenn
für
diese
bestimmte
Fertigstellungstermine
als
Fixtermine
vereinbart
sind
oder
Umbach-
Engineering
&
Project
Solutions
die
Verzögerung
zu
vertreten
hat.
Nicht
zu
vertreten
hat
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
beispielsweise
einen
unvorhersehbaren
Ausfall
im
Projekt
durch
den
Auftraggeber,
andere
Dienstleister
und
Gewerke,
Lieferverzögerungen
oder
andere
Bauhindernisse.
Ebenso
höhere
Gewalt
und
andere
Ereignisse,
die
bei
Vertragsabschluss
nicht
vorhersehbar
waren
und
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
die
vereinbarte
Leistung
zumindest
vorübergehend
unmöglich
machen oder unzumutbar erschweren.
Der
höheren
Gewalt
gleich
stehen
Streik,
Aussperrung
und
ähnliche
Umstände,
von
denen
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
mittelbar
oder
unmittelbar
betroffen
ist,
soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig von Umbach-Engineering & Project Solutions verursacht worden sind.
Sind
die
Leistungshindernisse
vorüber-gehender
Natur,
so
ist
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
berechtigt,
die
Erfüllung
der
Verpflichtung
um
die
Dauer
der
Verhinderung
um
eine
angemessene
Laufzeit
hinauszuschieben.
Ist
dagegen
das
Leistungshindernis
dauerhaft
unmöglich,
so
wird
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
von ihrer Leistungsverpflichtung frei.
Der
Auftraggeber
kommt
spätestens
in
Zahlungsverzug,
wenn
er
nicht
innerhalb
von
14
Tagen
nach
Fälligkeit
und
Zugang
einer
Rechnung
die
vereinbarte
Vergütung
leistet.
Eine
Inverzugsetzung
durch
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
durch
Übermittlung
eines
Mahnschreibens
nach
14
Tagen
ab
Zugang
einer
Rechnung
bleibt
vorbehalten.
Während
des
Verzuges
hat
der
Auftraggeber
den
Vergütungsanspruch
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
in
Höhe
von
5
Prozentpunkten
über
dem
bei
Vereinbarungsabschluss
geltenden
Basiszinssatz
zu
verzinsen.
Die
Geltendmachung
eines
weitergehenden
Verzugsschadens
bleibt
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions vorbehalten.
Der
Auftraggeber
ist
zur
Aufrechnung
mit
der
Vergütungsforderung
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
nur
berechtigt,
wenn
seine
Gegenansprüche
rechtskräftig
festgestellt
sind,
die
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
unbestritten
oder
anerkannt
sind.
Außerdem
ist
der
Auftraggeber
zur
Ausübung
von
Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht
§ 8 Haftung
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
haftet
dem
Auftraggeber,
gleichgültig
aus
welchem
Rechtsgrund,
ausschließlich
für
die
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
bzw.
deren
Mitarbeitern
vorsätzlich
oder
grob
fahrlässig
verursachten
Schäden.
Eine
Haftung
für
leichte
Fahrlässigkeit
besteht
nicht,
ebenfalls
ist
die
Haftung
für
untypische,
Dritt-
und
Folgeschäden
ausgeschlossen.
Für
einen
einzelnen
Schadensfall
ist
die
Haftung
auf
den
Wert
des
für
die
Leistungserbringung
gezahlten
Honorars
begrenzt.
Als
einzelner
Schadensfall
gilt
die
Summe
der
Schadensersatzansprüche
aller
Anspruchsberechtigten,
die
sich
aus
einer
einzelnen,
zeitlich
zusammenhängend
erbrachte
Leistung
ergibt.
Bei
Vorhersehbarkeit
eines
wesentlich
höheren
Schadensrisikos
ist
der
Auftraggeber
verpflichtet,
bei
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
eine
höhere
Haftungssumme
anzufragen,
wobei
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
die
Vergütung
entsprechen
anpassen
kann.
Die
Anfrage
muss
vor
Auftragserteilung
und
in
schriftlicher
Form
erfolgen,
wobei
die
Annahme
vorbehaltlich
einer
Deckung
durch
den
Versicherer
erfolgt.
Die
Haftungsbeschränkungen
des
vorstehenden
Absatzes
finden
auch
bei
grob
fahrlässig
verursachten
Schadenfällen
Anwendung,
wenn
der
Auftrag
von
einem
Kaufmann
im
Rahmen
seines
Handelsgewerbes,
einer
juristischen
Person
des
öffentlichen
Rechts
oder
von
einem
öffentlich-rechtlichen
Sonder-vermögen
erteilt
ist.
Der
Auftraggeber
hat
den
Beweis
zu
erbringen,
dass
der
Schaden
auf
ein
Verschulden
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
zurückzuführen
ist.
Wird
die
Tätigkeit
unter
Einschaltung
eines
Dritten,
z.B.
eines
IT-Unternehmens,
eines
Wirtschaftstreuhänders
oder
eines
Rechtsanwaltes
durchgeführt
und
der
Auftraggeber
hiervon
benachrichtigt,
so
gelten
nach
dem
Gesetz
und
den
Bedingungen
des
Dritten
entstehende
Gewährleistungs-
und
Haftungsansprüche
gegen
den
Dritten
als
auf
den
Auftraggeber
abgetreten.
Der
Auftraggeber
wird
sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Alle
etwaigen
Schadensersatzansprüche
gegen
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
verjähren
spätestens
nach
Ablauf
von
einem
Jahr.
Die
Verjährungsfrist
beginnt
mit
der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsmäßigen Tätigkeit.
§ 9 Projektmanagementsysteme
Die
erstellten
Projektmanagementsysteme
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
bleiben
geistiges
Eigentum
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions.
Insofern
nicht anders vereinbart dürfen diese nicht an dritte weitergeben oder verkauft werden. Bis zur vollständigen Bezahlung eines
vereinbarten
Betrages
für
die
Erstellung
eines
Projektmanagementsystems
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
darf
dieses
nur
für
die
Dauer
einer
schriftlich
vereinbarten
Projekttätigkeit
genutzt
werden.
Bei
Beendigung
der
Geschäftsbeziehung
mit
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
und
keiner
vertraglich
festgehaltener
Übertragung
der
Rechte
(Kaufvertrag,
Rechnung
o.ä.)
an
dem
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
erstellten
Projektmanagementsystem,
darf
dieses
nicht
weiter
genutzt werden.
Die
Projektmanagementsysteme
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
gelten
von
dem
Moment
an
als
fertiggestellt,
wenn
sie
die
schriftlich
im
Vertrag
festgehaltenen
Anforderungen
erfüllen.
Etwaige
zusätzliche
Funktionen,
die
nicht
Bestandteil
des
Vertrags
sind,
haben
keinen
Anspruch
auf
Funktionsfähigkeit.
Lediglich
die
im
Vertrag
festgehaltenen
Funktionen
müssen
bei
Übergabe
des
Projektmanagementsystems
Fehlerfreiheit
und
volle
Funktion
gewährleisten.
Die
Überprüfung
dessen
obliegt
dem
Kunden.
Für
später
auftretende
Mängel
oder
Fehlfunktionen
kann
keine
Haftung
übernommen
werden,
da
Veränderungen
im
Programm
nicht
auszuschließen
sind.
Berechnungen
und
Funktionen
sowie
dessen
Ergebnisse
aus
den
Projektmanagementsysteme
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
stellen
keine
Garantie
auf
Richtigkeit oder Vollständigkeit dar, sondern lediglich ein Teilergebnis oder Ansatz für das entsprechende Projekt.
Fehlerbehebungen
sowie
zusätzliche
Wünsche
und
Anforderungen
können
über
einen
gesonderten
mit
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
abgeschlossenen
Vertrag
durchgeführt werden, sind jedoch für Umbach-Engineering & Project Solutions nicht verpflichtend.
§ 10 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Soweit
keine
andere
individuelle
vertragliche
Vereinbarung
getroffen
ist,
räumt
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
dem
Auftraggeber
das
Recht
ein,
die
Beauftragung
vorzeitig
zu
kündigen,
wenn
der
Kunde
dies
wünscht.
Im
Falle
einer
vorzeitigen
Kündigung,
die
sich
nicht
auf
Verletzung
von
wesentlichen
Vertragsvereinbarung
seitens
der
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
bezieht,
hält
sich
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
das
Recht
vor,
50%
des
Honorars,
welches
sich
für
die
restliche
Vertragslaufzeit
oder
den
restlichen
Zeitraum
der
aktiven
Bestellung
ergeben
hätte,
in
Rechnung
zu
stellen.
Dieser
Zeitraum
entspricht
grundsätzlich
der
im
Vertrag
genannten
Projektzeit
abzüglich
der
bereits
geleisteten
und
abgerechneten
Leistung
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions.
Bereits
entstandene
oder
noch
entstehende Kosten für gebuchte Hotels, Flüge oder Mietfahrzeuge, welche nicht storniert werden können, sind durch den Auftraggeber zu ersetzen.
Die
vorzeitige
Kündigung
lässt
vereinbarte
Verschwiegenheitspflichten
und
sonstige
nachvertragliche
Treuepflichten
unberührt.
Die
bis
zum
Zugang
einer
vorzeitigen
Kündigung entstandenen Honorare von Umbach-Engineering & Project Solutions sind abzurechnen und zu zahlen.
§ 11 Mitwirkungspflichten
Der
Auftraggeber
ist
verpflichtet,
die
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
nach
Kräften
zu
unterstützen
und
in
seiner
Betriebssphäre
alle
zur
ordnungsgemäßen
Auftragsausführung
notwendigen
Voraussetzungen
zu
schaffen;
insbesondere
hat
er
alle
für
die
Auftragsdurchführung
notwendigen
oder
bedeutsamen
Unterlagen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 12 Schutz des geistigen Eigentums
Die
Urheberrechte
an
den
vom
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
und
beauftragten
Dritten
geschaffenen
Werke
(insbesondere
Angebote,
Berichte,
Analysen,
Organisationspläne,
Leistungsbeschreibungen,
Entwürfe,
Berechnungen,
Zeichnungen,
Datenträger
etc.)
verbleiben
bei
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions.
Sie
dürfen
vom
Auftraggeber
während
und
nach
Beendigung
des
Vertragsverhältnisses
ausschließlich
für
vom
Vertrag
umfasste
Zwecke
verwendet
werden.
Der
Auftraggeber
ist
insofern
nicht
berechtigt,
das
Werk
(die
Werke)
ohne
ausdrückliche
Zustimmung
der
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
zu
vervielfältigen
und/oder
zu
verbreiten.
Keinesfalls
entsteht
durch
eine
unberechtigte
Vervielfältigung/Verbreitung
des
Werkes
eine
Haftung
von
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
–
insbesondere
etwa
für
die
Richtigkeit
des
Werkes
–gegenüber
Dritten.
Der
Verstoß
des
Auftraggebers
gegen
diese
Bestimmungen
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
zur
sofortigen
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 13 Gerichtsstand
Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten
Bestimmungen
dieses
Vertrages
ganz
oder
teilweise
nicht
rechtswirksam
sein
oder
ihre
Rechtswirksamkeit
verlieren,
so
sollhierdurch
die
Gültigkeit
des
Vertrages
im
Übrigen
nicht
berührt
werden.
Dergleichen
gilt,
soweit
sich
in
diesem
Vertrag
eine
Lücke
herausstellen
sollte.
An
die
Stelle
der
unwirksamen
Regelung
oder
zur
Ausfüllung
der
Lücke
soll
eine
angemessene
Regelung
treten,
die,
soweit
rechtlich
möglich,
dem
am
nächsten
kommt,
was
die
Vertragschließenden
gewollt
haben
oder
nach
dem
Sinn
und
Zweck
des
Vertrages
gewollt
hätten,
sofern
sie
diesen
Punkt
bedacht
hätten.
Beruht
die
Unwirksamkeit
einer
Bestimmung
auf
einem
Maß
der
Leistung
oder
Zeit,
Frist
oder
Termin,
so
soll
ein
rechtlich
zulässiges
Maß
an
diese
Stelle
treten.
Die
Vertragschließenden
sind
verpflichtet,
durch
eine
formelle
Änderung
des
Wortlautes
des
Vertrages
eine etwa notwendige Änderung festzulegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB.
§ 15 Geheimhaltung
Umbach-Engineering
&
Project
Solutions
und
der
Auftraggeber
verpflichten
sich
Dritten
gegenüber
zur
absoluten
Verschwiegenheit.
Der
Auftraggeber
darf
Unterlagen
von
Umbach-Engineering & Project Solutions nur nach vorheriger Abstimmung mit Umbach-Engineering & Project Solutions Dritten zur Verfügung stellen.
Bad Bederkesa den 01.05.2023
Umbach-Engineering & Project Solutions
Tim Umbach
Sie
suchen
für
Ihr
Projekt
einen
motivierten
und
dynamischen
Mitarbeiter
der
sowohl
technisch
als auch
betriebswitschaftlich
visiert ist?
Sie
möchten
gern
auf
einen
externen
Mitarbeiter
zurückgreifen
da
Sie
kein
passendes
oder
verfügbares
Personal haben?
Neues
Personal
für
ein
kurz-,
mittelfristiges
Projekt
fest
einzustellen
kommt
für
Sie
nicht in Frage?
Oder
möchten
Sie
einfach
gerne
einen
unbefangenen
Mitarbeiter
der
Erfahrung
aus
verschiedenen Fachgebieten
mitbringt und somit ein
„Allrounder“
ist?
Welchen
Grund
Sie
auch
immer
haben-
Gemeinsam
lassen
wir
Ihr
Projekt
erfolgreich
werden.
UMBACH - Engineering & Project Solutions
Allgemeine Geschäftsbedingungen